Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Steinhoff: Werden die Karten neu gemischt?

Veröffentlicht am 15.07.2018, 16:51
© Reuters.  Steinhoff: Werden die Karten neu gemischt?

Wer hätte das gedacht – es gibt auf einmal doch wieder eine signifikante Chance dafür, dass Steinhoff die Insolvenz abwenden und somit gewissermaßen den Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Doch „sicher“ ist das – mal wieder – keineswegs.

Sie hatten es bestimmt mitbekommen: Steinhoff hatte sogenannte „Support Letters“ mit großen Gläubigern abgeschlossen. Da ging es sinngemäß um eine Art Stillhalte-Abkommen. Die besagten Gläubiger sicherten zu, nichts zu unternehmen, was Steinhoff in die Insolvenz treiben kann. Im Gegenzug wollte Steinhoff diese Frist nutzen, um eine Lösung für sein Schuldenproblem zu finden. Der Haken: Die Frist läuft nur bis zum 20. Juli. Dabei war sie schon verlängert worden, ursprünglich hätte die Frist am 30. Juni auslaufen sollen.

Steinhoff war recht clever (oder skrupellos, je nach Sichtweise), als es darum ging, die Gläubiger davon zu „überzeugen“, der Verlängerung der Frist zuzustimmen. Und zwar hieß es, dass man denjenigen, die der Verlängerung zustimmen, 0,15% des Nominalwertes ihrer Forderungen bezahlen wird. Nach dem Motto: Wer nicht zustimmt, bekommt erstmal nichts. Wer zustimmt, bekommt direkt eine Kleinigkeit. Das wirkte offensichtlich: Der Großteil der Gläubiger (gemessen am Prozentsatz des Nominalwertes der Forderungen) stimmte zu.

So weit, so halbwegs gut. Die Frist läuft also bis zum 20. Juli. Und inzwischen hat dann Steinhoff wie gesagt eine Chance, eine Einigung zu erzielen. Denn das Unternehmen hat die Eckdaten einer möglichen Einigung skizziert. Offenbar hat Steinhoff ein Faible für Abkürzungen. So wird das neue mögliche Abkommen „LUA“ genannt. LUA soll dabei für „lock-up agreement“ stehen.

Neuer Vorschlag von Steinhoff: ein „lock-up agreement“

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Es geht dabei um die Schulden von SEAG (noch so eine Abkürzung – SEAG = „Steinhoff Europe AG“, Steinhoff Finance Holding GmbH und der (wieder eine Abkürzung): SUSHI. Heißt wirklich so. SUSHI steht dabei für Stripes US Holding Incorporated. Der Großteil der Schulden des Konzerns liegt laut der Gläubiger-Präsentation vom Mai bei den beiden erst genannten Töchtern SEAG und Steinhoff Finance Holding GmbH, beide in Europa. Auch bei der Immobilientochter liegen recht hohe Schulden, weniger bei den anderen Töchtern wie der SUSHI. Ich hatte in einem früheren Beitrag darauf hinwiesen. Demnach ist die 100%ige Steinhoff-Tochter Steinhoff Finance Holding GmbH mit 2,7 Mrd. Euro verschuldet, und deren 100%ige Tochter Steinhoff Europe AG mit 4,9 Mrd. Euro. Hinzu kommen noch 0,9 Mrd. Euro bei Hemisphere (Immobilien-Tochter).

Und um was geht es nun bei LUA? Es gibt da diverse Regelungen, die teilweise nicht gerade übersichtlich klingen, so soll z.B. eine neue Zwischenholding („New Holdco“) geschaffen werden, und es soll Regelungen geben, wie die Gläubiger auch in Form von Board-Mitgliedern da mitreden können.

Doch um eins klar zu sagen: LUA ist bisher „nur“ ein Vorschlag von Steinhoff – es bleibt abzuwarten, ob die Gläubiger zustimmen werden! Vielleicht denken diese, besser das als eine baldige Insolvenz von Steinhoff. Denn da wäre es wahrscheinlich zum derzeitigen Zeitpunkt offen, was es für eine Insolvenzquote geben würde.

Offensichtlich setzen diverse Marktteilnehmer(innen) darauf, dass die Gläubiger dem Vorschlag von Steinhoff zustimmen werden. Denn die Steinhoff-Aktie hat sich deutlich erholt – aber natürlich von einem niedrigen Niveau aus. Anfang Juli stand die Aktie noch bei unter 9 Cents. Im Zuge der jüngsten Ereignisse schoss der Kurs auf über 20 Cents nach oben und hat sich damit seit den Tiefstkursen zu Monatsbeginn mehr als verdoppelt. Natürlich ist das nur ein schwacher Trost für diejenigen, die z.B. vor einem Jahr eingestiegen sind, als der Aktienkurs noch im Bereich 4,50 Euro lag.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Es gab von Steinhoff auch – ganz aktuell – Neuigkeiten in Bezug auf den angestrebten Verkauf von Kika/Leiner. Der ist zwar immer noch nicht „durch“, aber Steinhoff teilte da am Freitag mit, dass die österreichischen Wettbewerbsbehörden zugestimmt hätten. Damit ist diese Transaktion einem „Closing“ näher gekommen, doch es stehen immer noch diverse Zustimmungen von Behörden aus. Der Verkauf von Kika/Leiner ist für Steinhoff insofern wichtig, als diese Tochter derzeit Liquiditätsbedarf hat – und Steinhoff ist nun wirklich nicht in einer Position, noch dringend selbst benötigte Gelder an eine Tochter mit Verlusten weiterzureichen. Insofern wäre ein Verkauf von Kika/Leiner grundsätzlich eine tendenziell feine Sache für Steinhoff. Das könnte eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingungen für ein Abwenden der Insolvenz von Steinhoff sein.

Klarstellung

Und auch hier gilt: Dies ist meine rein subjektive Einschätzung und keine Aufforderung an Sie, diese Aktie zu verkaufen oder zu kaufen. Betrachten Sie meine Zeilen als Gedankenanstoß, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um Ihr Geld – verantwortlich dafür sind Sie ganz alleine.

Zum Autor

Michael Vaupel, Diplom-Volkswirt und Historiker (M.A.), Autor mehrerer Fachbücher. Seine Einstellung: „Gewinn um jeden Preis verachte ich. Natürlich möchte ich Gewinner-Investments und profitable Trades empfehlen. Doch keineswegs solche, welche die Umwelt oder die Gemeinschaft schädigen.“ Sein Finanzblog ist lesenswert: www.ethische-rendite.de

Bestsellerautor und Börsen-Guru Rolf Morrien weiß schon jetzt:

Das sind die 5 Aktien, die 2018 alles in den Schatten stellen werden. Jetzt sind Sie in einer Situation, in der Sie alles verpassen können. ODER die Börsengewinne Ihres Lebens einfahren! Jetzt warten 5 Aktien auf Sie, die Sie 2018 reich machen werden.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

>> Klicken Sie hier! Die Namen der 5 Top-Aktien 2018 lauten …

Ein Beitrag von Michael Vaupel.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.