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EU reicht bei WTO Beschwerde gegen indonesische Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe ein
22.11.19 17:01
aktiencheck.de
Brüssel (www.aktiencheck.de) - Wegen indonesischer Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe, die bei der Herstellung von nicht rostendem Stahl eingesetzt werden, hat die EU heute (Freitag) ein Streitverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleitet, so die EU-Kommission in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Die EU bemängelt die unfaire Beschränkung des Zugangs von EU-Herstellern zu Rohstoffen für die Stahlproduktion, insbesondere zu Nickel, aber auch zu Schrott, Kohle und Koks, Eisenerz und Chrom. Außerdem werden von der EU Subventionen angefochten, die darauf abzielen, indonesische Hersteller dazu zu bringen, stärker auf die inländische Fertigung zurückzugreifen und heimischen Produkten den Vorzug gegenüber eingeführten Produkten zu geben, was einen Verstoß gegen die WTO-Regeln darstellt
Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström sagte: "Die Stahlproduzenten in der EU stehen unter erheblichem Druck und leiden unter den Folgen weltweiter Überkapazitäten und einseitiger Handelsbeschränkungen. Durch die von Indonesien eingeführten Ausfuhrbeschränkungen sind nun noch mehr Arbeitsplätze in der EU-Stahlindustrie gefährdet. Trotz unserer konzertierten Anstrengungen hält Indonesien an den Maßnahmen fest und hat sogar noch ein neues Ausfuhrverbot für Januar 2020 angekündigt. Wir müssen nun tätig werden, um sicherzustellen, dass die internationalen Handelsregeln eingehalten werden. Deshalb leiten wir heute rechtliche Schritte vor der WTO ein, damit die Maßnahmen so bald wie möglich abgeschafft werden."
Diese Entscheidung bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die multi- und bilateralen Handelsregeln entschlossen und konsequent durchzusetzen, wenn europäische Interessen auf dem Spiel stehen. Es unterstreicht auch das anhaltende Engagement der EU für die WTO und ihr Streitschlichtungsorgan (DSB) als unparteiischen und effizienten Mechanismus, um die Einhaltung und Durchsetzung der globalen Handelsregeln zu gewährleisten.
Insbesondere werden von der EU folgende Maßnahmen angefochten:
- Ausfuhrbeschränkungen und Ausfuhrverbote für Rohstoffe, die bei der Herstellung von nicht rostendem Stahl eingesetzt werden, namentlich Nickel;
- Vorschriften bezüglich der Verarbeitung und Vermarktung im Inland sowie komplizierte und intransparente Ausfuhrlizenzverfahren und -bestimmungen, die sich auf den Zugang zu Rohstoffen wie Nickel, aber auch Eisen, Chrom, Metallabfällen und Schrott, Kohle und Koks auswirken;
- eine Regelung zur Befreiung von Einfuhrzöllen, die bestimmte Vergünstigungen bei der Einfuhr von für den Produktionsprozess in neuen oder modernisierten Fabriken benötigten Maschinen, Geräten und Materialien davon abhängig macht, dass zu mindestens 30 Prozent inländische Ausrüstungen und Maschinen verwendet werden.
Die Konsultationen, die die EU heute offiziell beantragt hat, sind der erste Schritt im Streitschlichtungsverfahren der WTO. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU beantragen, dass die WTO ein Gremium einrichtet, welches über die Angelegenheit entscheidet.
Hintergrund
Derzeit ist die EU an 42 Streitfällen vor der WTO und drei Streitigkeiten im Rahmen ihrer Handelsabkommen beteiligt. Die von der EU eingeleiteten Streitverfahren haben in den letzten fünf Jahren zur Beseitigung von diskriminierenden Abgaben, unrechtmäßigen Zöllen oder Ausfuhrbeschränkungen auf Schlüsselmärkten wie Russland, China, den USA und Südamerika geführt sowie zur Öffnung von zwischenzeitlich verschlossenen Märkten in einer Größenordnung von 10 Mrd. Euro pro Jahr. (22.11.2019/ac/a/m)
Die EU bemängelt die unfaire Beschränkung des Zugangs von EU-Herstellern zu Rohstoffen für die Stahlproduktion, insbesondere zu Nickel, aber auch zu Schrott, Kohle und Koks, Eisenerz und Chrom. Außerdem werden von der EU Subventionen angefochten, die darauf abzielen, indonesische Hersteller dazu zu bringen, stärker auf die inländische Fertigung zurückzugreifen und heimischen Produkten den Vorzug gegenüber eingeführten Produkten zu geben, was einen Verstoß gegen die WTO-Regeln darstellt
Die für Handel zuständige Kommissarin Cecilia Malmström sagte: "Die Stahlproduzenten in der EU stehen unter erheblichem Druck und leiden unter den Folgen weltweiter Überkapazitäten und einseitiger Handelsbeschränkungen. Durch die von Indonesien eingeführten Ausfuhrbeschränkungen sind nun noch mehr Arbeitsplätze in der EU-Stahlindustrie gefährdet. Trotz unserer konzertierten Anstrengungen hält Indonesien an den Maßnahmen fest und hat sogar noch ein neues Ausfuhrverbot für Januar 2020 angekündigt. Wir müssen nun tätig werden, um sicherzustellen, dass die internationalen Handelsregeln eingehalten werden. Deshalb leiten wir heute rechtliche Schritte vor der WTO ein, damit die Maßnahmen so bald wie möglich abgeschafft werden."
Diese Entscheidung bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die multi- und bilateralen Handelsregeln entschlossen und konsequent durchzusetzen, wenn europäische Interessen auf dem Spiel stehen. Es unterstreicht auch das anhaltende Engagement der EU für die WTO und ihr Streitschlichtungsorgan (DSB) als unparteiischen und effizienten Mechanismus, um die Einhaltung und Durchsetzung der globalen Handelsregeln zu gewährleisten.
Insbesondere werden von der EU folgende Maßnahmen angefochten:
- Vorschriften bezüglich der Verarbeitung und Vermarktung im Inland sowie komplizierte und intransparente Ausfuhrlizenzverfahren und -bestimmungen, die sich auf den Zugang zu Rohstoffen wie Nickel, aber auch Eisen, Chrom, Metallabfällen und Schrott, Kohle und Koks auswirken;
- eine Regelung zur Befreiung von Einfuhrzöllen, die bestimmte Vergünstigungen bei der Einfuhr von für den Produktionsprozess in neuen oder modernisierten Fabriken benötigten Maschinen, Geräten und Materialien davon abhängig macht, dass zu mindestens 30 Prozent inländische Ausrüstungen und Maschinen verwendet werden.
Die Konsultationen, die die EU heute offiziell beantragt hat, sind der erste Schritt im Streitschlichtungsverfahren der WTO. Führen sie nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU beantragen, dass die WTO ein Gremium einrichtet, welches über die Angelegenheit entscheidet.
Hintergrund
Derzeit ist die EU an 42 Streitfällen vor der WTO und drei Streitigkeiten im Rahmen ihrer Handelsabkommen beteiligt. Die von der EU eingeleiteten Streitverfahren haben in den letzten fünf Jahren zur Beseitigung von diskriminierenden Abgaben, unrechtmäßigen Zöllen oder Ausfuhrbeschränkungen auf Schlüsselmärkten wie Russland, China, den USA und Südamerika geführt sowie zur Öffnung von zwischenzeitlich verschlossenen Märkten in einer Größenordnung von 10 Mrd. Euro pro Jahr. (22.11.2019/ac/a/m)