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Kulmbach (www.aktiencheck.de) - PayPal-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Nikolas Kessler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die PayPal-Aktie (ISIN: US70450Y1038, WKN: A14R7U, Ticker-Symbol: 2PP, NASDAQ-Symbol: PYPLV) unter die Lupe.
Nach dem heftigen Rücksetzer der vergangenen Monate arbeite die PaPal-Aktie nach wie vor an einer Bodenbildung - bislang mit eher mäßigem Erfolg. Aktuelle Medienberichte über eine Klage von drei gewerblichen Nutzern in den USA, die dem Payment-Konzern sogar Diebstahl vorwerfen würden, kämen da zur Unzeit.
Nachdem PayPal die Konten der drei Händler ohne Angabe konkreter Gründe zunächst eingefroren und die Gelder anschließend einbehalten haben solle, würden diese nun eine Sammelklage vor einem US-Bundesgericht anstrengen. Sie würden dem Konzern u.a. Verstöße gegen die eigenen Nutzungsbedingungen sowie gegen staatliche Gesetze zum Schutz vor Erpressung vorwerfen.
Dabei gehe es um fast 250.000 USD, die PayPal zunächst in den gesperrten Accounts der Nutzer eingefroren und nach Ablauf einer 180-tägigen Frist kurzerhand einbehalten haben solle. Die Nutzungsbedingungen dürften keine "Lizenz zum Diebstahl" für PayPal sein, heiße es in der Klage.
Auf Nachfrage, warum die Konten gesperrt worden seien und wie diese wieder freigeschaltet werden könnten, hätten die Nutzer entweder unterschiedliche Angaben oder überhaupt keine Auskünfte erhalten. Stattdessen habe PayPal nur ganz allgemein auf einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien verwiesen.
Mindestens in einem Fall habe das US-Unternehmen den Betroffenen empfohlen, den Rechtsweg zu beschreiten, um weitere Informationen zu erhalten, berichte das Portal Ars Technica. Das würden die drei Verkäufer von Kleidung bzw. Kosmetikprodukten nun tun und Schadenersatz von PayPal verlangen. Zudem wollten sie erreichen, dass ihre Klage den Status einer Sammelklage erhalte und sich weitere Geschädigte anschließen könnten.
Als Hauptinitiator solle laut Ars Technica und weitere Medienberichten der prominente US-Pokerspieler Chris Moneymaker hinter der Klage stecken. Auch sein Konto habe PayPal im Jahr 2020 eingefroren und die darin enthaltenen 12.000 USD nach Ablauf von sechs Monaten eingezogen.
Als der Poker-Profi den Vorgang im Mai 2021 öffentlich gemacht und rechtliche Schritte angekündigt habe, sei das Geld innerhalb von zehn Tagen auf "mysteriöse Art und Weise" zurückerstattet worden, berichte Bloomberg. Moneymaker selbst könne daher nicht als Kläger auftreten, habe damals aber andere Betroffene dazu aufgerufen, sich bei seinen Anwälten zu melden.
PayPal selbst habe sich zu den Vorwürden und der Klage zunächst nicht geäußert, berichte die Nachrichtenagentur.
Bei einem Konzern dieser Größe dürften Klagen von Nutzern keine Seltenheit sein, dennoch seien weitere Negativschlagzeilen das Letzte, das PayPal aktuell brauchen könne. Nachdem enttäuschende Zahlen und ein schwacher Ausblick sowie das schwierige Umfeld für Tech-Aktien den Kurs in den letzten Monaten stark belastet hätten, lasse die erhoffte Erholung weiter auf sich warten.
Auch wenn sich die Abwärtsdynamik bereits abgeschwächt habe, habe die PayPal-Aktie am Freitag bei 175,40 USD den tiefsten Stand seit über einem Jahr erreicht. Nach Einschätzung des "Aktionärs" sei auf dem aktuellen Niveau bereits viel Negatives eingepreist und die Aktie reif für eine Gegenbewegung. Eine Wette auf den Rebound sollten aber nur risikofreudige Anleger eingehen, so Nikolas Kessler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 17.01.2022)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link.
Börsenplätze PayPal-Aktie:
Tradegate-Aktienkurs PayPal-Aktie:
157,18 EUR +0,59% (17.01.2022, 15:39)
XETRA-Aktienkurs PayPal-Aktie:
156,76 EUR -0,10% (17.01.2022, 15:21)
NASDAQ-Aktienkurs PayPal-Aktie:
178,42 USD -1,43% (14.01.2022, 22:00)
ISIN PayPal-Aktie:
US70450Y1038
WKN PayPal-Aktie:
A14R7U
Ticker-Symbol PayPal-Aktie:
2PP
NASDAQ-Symbol PayPal-Aktie:
PYPLV
Kurzprofil PayPal Holdings Inc.:
PayPal Holdings Inc. (ISIN: US70450Y1038, WKN: A14R7U, Ticker-Symbol: 2PP, NASDAQ-Symbol: PYPLV) betreibt ein Online-Bezahlsystem. Dieser Bezahldienst bietet seinen Kunden vor allem im Online-Handel eine sichere Möglichkeit für Geld-Überweisungen - über ein PayPal-Konto, per Lastschrift oder Kreditkarte. Kunden, die sich ein Konto bei PayPal einrichten, können darüber bei zahlreichen Online-Shops die finanzielle Seite von Kauf und Verkauf abwickeln oder auch schlichtweg Geld versenden. Dabei müssen eigene Finanzdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Im dritten Quartal 2021 wurden rund 4,9 Milliarden Bezahlvorgänge über PayPal abgewickelt. Die Anzahl der aktiven Accounts erreichte im dritten Quartal 2021 einen Wert von 416 Millionen.
Zu den Angeboten von PayPal zählen PayPal, PayPal Credit, die Bezahl-App Venmo und die Zahlungsplattform Braintree. Die Dienste richten sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Das 1998 gegründete Unternehmen wurde 2002 von eBay gekauft; im Juli 2015 wurde PayPal jedoch wieder ausgegliedert und erneut als eigenständiges Unternehmen an der Börse notiert. (17.01.2022/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Nikolas Kessler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die PayPal-Aktie (ISIN: US70450Y1038, WKN: A14R7U, Ticker-Symbol: 2PP, NASDAQ-Symbol: PYPLV) unter die Lupe.
Nach dem heftigen Rücksetzer der vergangenen Monate arbeite die PaPal-Aktie nach wie vor an einer Bodenbildung - bislang mit eher mäßigem Erfolg. Aktuelle Medienberichte über eine Klage von drei gewerblichen Nutzern in den USA, die dem Payment-Konzern sogar Diebstahl vorwerfen würden, kämen da zur Unzeit.
Nachdem PayPal die Konten der drei Händler ohne Angabe konkreter Gründe zunächst eingefroren und die Gelder anschließend einbehalten haben solle, würden diese nun eine Sammelklage vor einem US-Bundesgericht anstrengen. Sie würden dem Konzern u.a. Verstöße gegen die eigenen Nutzungsbedingungen sowie gegen staatliche Gesetze zum Schutz vor Erpressung vorwerfen.
Dabei gehe es um fast 250.000 USD, die PayPal zunächst in den gesperrten Accounts der Nutzer eingefroren und nach Ablauf einer 180-tägigen Frist kurzerhand einbehalten haben solle. Die Nutzungsbedingungen dürften keine "Lizenz zum Diebstahl" für PayPal sein, heiße es in der Klage.
Auf Nachfrage, warum die Konten gesperrt worden seien und wie diese wieder freigeschaltet werden könnten, hätten die Nutzer entweder unterschiedliche Angaben oder überhaupt keine Auskünfte erhalten. Stattdessen habe PayPal nur ganz allgemein auf einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien verwiesen.
Mindestens in einem Fall habe das US-Unternehmen den Betroffenen empfohlen, den Rechtsweg zu beschreiten, um weitere Informationen zu erhalten, berichte das Portal Ars Technica. Das würden die drei Verkäufer von Kleidung bzw. Kosmetikprodukten nun tun und Schadenersatz von PayPal verlangen. Zudem wollten sie erreichen, dass ihre Klage den Status einer Sammelklage erhalte und sich weitere Geschädigte anschließen könnten.
Als Hauptinitiator solle laut Ars Technica und weitere Medienberichten der prominente US-Pokerspieler Chris Moneymaker hinter der Klage stecken. Auch sein Konto habe PayPal im Jahr 2020 eingefroren und die darin enthaltenen 12.000 USD nach Ablauf von sechs Monaten eingezogen.
Als der Poker-Profi den Vorgang im Mai 2021 öffentlich gemacht und rechtliche Schritte angekündigt habe, sei das Geld innerhalb von zehn Tagen auf "mysteriöse Art und Weise" zurückerstattet worden, berichte Bloomberg. Moneymaker selbst könne daher nicht als Kläger auftreten, habe damals aber andere Betroffene dazu aufgerufen, sich bei seinen Anwälten zu melden.
PayPal selbst habe sich zu den Vorwürden und der Klage zunächst nicht geäußert, berichte die Nachrichtenagentur.
Bei einem Konzern dieser Größe dürften Klagen von Nutzern keine Seltenheit sein, dennoch seien weitere Negativschlagzeilen das Letzte, das PayPal aktuell brauchen könne. Nachdem enttäuschende Zahlen und ein schwacher Ausblick sowie das schwierige Umfeld für Tech-Aktien den Kurs in den letzten Monaten stark belastet hätten, lasse die erhoffte Erholung weiter auf sich warten.
Auch wenn sich die Abwärtsdynamik bereits abgeschwächt habe, habe die PayPal-Aktie am Freitag bei 175,40 USD den tiefsten Stand seit über einem Jahr erreicht. Nach Einschätzung des "Aktionärs" sei auf dem aktuellen Niveau bereits viel Negatives eingepreist und die Aktie reif für eine Gegenbewegung. Eine Wette auf den Rebound sollten aber nur risikofreudige Anleger eingehen, so Nikolas Kessler vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 17.01.2022)
Börsenplätze PayPal-Aktie:
Tradegate-Aktienkurs PayPal-Aktie:
157,18 EUR +0,59% (17.01.2022, 15:39)
XETRA-Aktienkurs PayPal-Aktie:
156,76 EUR -0,10% (17.01.2022, 15:21)
NASDAQ-Aktienkurs PayPal-Aktie:
178,42 USD -1,43% (14.01.2022, 22:00)
ISIN PayPal-Aktie:
US70450Y1038
WKN PayPal-Aktie:
A14R7U
Ticker-Symbol PayPal-Aktie:
2PP
NASDAQ-Symbol PayPal-Aktie:
PYPLV
Kurzprofil PayPal Holdings Inc.:
PayPal Holdings Inc. (ISIN: US70450Y1038, WKN: A14R7U, Ticker-Symbol: 2PP, NASDAQ-Symbol: PYPLV) betreibt ein Online-Bezahlsystem. Dieser Bezahldienst bietet seinen Kunden vor allem im Online-Handel eine sichere Möglichkeit für Geld-Überweisungen - über ein PayPal-Konto, per Lastschrift oder Kreditkarte. Kunden, die sich ein Konto bei PayPal einrichten, können darüber bei zahlreichen Online-Shops die finanzielle Seite von Kauf und Verkauf abwickeln oder auch schlichtweg Geld versenden. Dabei müssen eigene Finanzdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Im dritten Quartal 2021 wurden rund 4,9 Milliarden Bezahlvorgänge über PayPal abgewickelt. Die Anzahl der aktiven Accounts erreichte im dritten Quartal 2021 einen Wert von 416 Millionen.
Zu den Angeboten von PayPal zählen PayPal, PayPal Credit, die Bezahl-App Venmo und die Zahlungsplattform Braintree. Die Dienste richten sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Das 1998 gegründete Unternehmen wurde 2002 von eBay gekauft; im Juli 2015 wurde PayPal jedoch wieder ausgegliedert und erneut als eigenständiges Unternehmen an der Börse notiert. (17.01.2022/ac/a/n)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
Aktuelle Kursinformationen mehr >
Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
60,12 € | 60,61 € | -0,49 € | -0,81% | 25.04./11:06 |
ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
US70450Y1038 | A14R7U | 70,04 € | 47,54 € |
Handelsplatz | Letzter | Veränderung | Zeit |
|
60,12 € | -0,81% | 10:57 |
Berlin | 60,24 € | +1,50% | 24.04.24 |
NYSE | 64,88 $ | +0,03% | 24.04.24 |
Nasdaq | 64,84 $ | 0,00% | 24.04.24 |
AMEX | 64,84 $ | 0,00% | 24.04.24 |
Xetra | 60,26 € | -0,30% | 10:48 |
Frankfurt | 60,18 € | -0,43% | 10:38 |
Hamburg | 60,06 € | -0,51% | 08:18 |
Düsseldorf | 59,86 € | -0,84% | 09:30 |
München | 59,86 € | -0,89% | 08:57 |
Stuttgart | 60,00 € | -1,10% | 10:18 |
Hannover | 59,60 € | -1,28% | 08:00 |
= Realtime
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